Unterhaltsrechner

Über das Projekt

Unterhaltsrechner ist ein Rechenwerkzeug für getrennte Eltern in Deutschland. Es entstand aus einer einfachen Beobachtung: Wer die Düsseldorfer Tabelle aufschlägt, findet schnell einen Betrag, aber selten den richtigen. Zwischen Tabellenwert und tatsächlichem Zahlbetrag liegen Bereinigung des Einkommens, Kindergeldanrechnung, Höher- und Herabstufung, Selbstbehalt und Mangelfall. Der Rechner nimmt diese Schritte in der Reihenfolge vor, in der auch ein Familiengericht rechnet, und zeigt jeden davon.

Welche Fälle der Rechner abdeckt

Der Rechner ist für beide Seiten gebaut: für den Elternteil, der zahlt, und für den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Beide sollen mit denselben Eingaben zum selben Ergebnis kommen und sehen, an welcher Stelle eine Annahme den Betrag verändert.

  • Kindesunterhalt für ein oder mehrere Kinder mit Altersstufe, Einkommensgruppe und Kindergeldanrechnung
  • Höher- und Herabstufung nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten
  • Prüfung von Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt, Mangelfallverteilung nach § 1609 BGB
  • Wechselmodell mit Haftungsanteilen beider Eltern und Ausgleichszahlung
  • Volljährigenunterhalt mit Haftungsquote und Anrechnung von Ausbildungsvergütung oder BAföG
  • Trennungs- und Ehegattenunterhalt neben dem Kindesunterhalt
  • Werte früherer Jahre für die Berechnung von Rückständen
  • Einkommen über 11.200 €, bei denen der Bedarf konkret dargelegt werden muss
  • die Bewertung einzelner Kredite, eines fiktiven Einkommens oder von Mehrbedarf im Streitfall
  • Unterhalt nach österreichischem oder schweizerischem Recht

Die Grenzen sind bewusst gezogen. Wo das Ergebnis von einer Wertung abhängt, die nur ein Gericht treffen kann, nennt der Rechner die Annahme, statt eine Scheingenauigkeit zu liefern.

Düsseldorfer Tabelle und OLG-Leitlinien als Grundlage

Die Düsseldorfer Tabelle wird seit 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag fortgeschrieben. Sie ist kein Gesetz, sondern eine bundesweit angewandte Richtlinie. Gesetzlich festgelegt sind dagegen der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB in Verbindung mit der Mindestunterhaltsverordnung, das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und die Beträge des Unterhaltsvorschusses.

Neben der Tabelle veröffentlicht jedes Oberlandesgericht eigene Leitlinien, die in Einzelpunkten abweichen. Die Süddeutschen Leitlinien setzen beim Ehegattenunterhalt 45 % statt 3/7 der Einkommensdifferenz an und verzichten auf den Bedarfskontrollbetrag. Die Leitlinien in Nordrhein-Westfalen verlangen für berufsbedingte Aufwendungen grundsätzlich den konkreten Nachweis statt der 5-%-Pauschale. Der Rechner folgt der Düsseldorfer Tabelle und weist auf solche Abweichungen in den Erläuterungen hin.

Aktualisierung zum 1. Januar

Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel zum 1. Januar neu gefasst, oft zusammen mit Mindestunterhalt, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Die Werte für 2026 gelten bis voraussichtlich 31. Dezember 2026; die neuen Werte werden mit Veröffentlichung der Tabelle für 2027 übernommen.

Für Rückstände gilt für jeden Monat die Tabelle, die in diesem Monat in Kraft war. Deshalb bleiben die Werte der Vorjahre im Rechner erhalten.

Berechnung im Browser ohne Datenspeicherung

Einkommen und Familienverhältnisse sind sensible Daten. Der Rechner verarbeitet alle Eingaben deshalb ausschließlich im Browser des Nutzers. Es gibt kein Konto, kein Formular, das Daten an einen Server sendet, und keine Analyse- oder Werbedienste. Nach dem Schließen der Seite sind die Eingaben verschwunden. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Das Ergebnis ist eine Berechnung nach den veröffentlichten Regeln. Es zeigt, was nach Tabelle und Leitlinien zu erwarten ist, und eignet sich als Grundlage für ein Gespräch mit dem anderen Elternteil, dem Jugendamt oder einer Anwältin. Verbindlich wird ein Betrag erst durch Einigung, Jugendamtsurkunde oder gerichtliche Entscheidung.